Ein Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass Internetprovider drei Monate lang IP-Adressen speichern müssen. Ermittler sollen auf diese Daten zugreifen dürfen, wenn es einen entsprechenden Verdacht gibt.
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In dieser Folge mit:
Moderation: Lena Mempel
Gesprächspartner: Tina Howard, Deutschlandfunk Nova
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